Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Nutzung der Software WERQIA
Stand: 20. Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software „WERQIA“ (Web-Anwendung und mobile Apps) zwischen der B&M Projekte UG (haftungsbeschränkt), Immermannstraße 34, 40210 Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 111854 (nachfolgend „Anbieter“), und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“).
(2) WERQIA richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB werden nicht geschlossen. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Leistungsbeschreibung
(1) WERQIA ist eine Software zur digitalen Dokumentation von Bau- und Handwerksleistungen, die als Software-as-a-Service über das Internet bereitgestellt wird. Der Funktionsumfang umfasst insbesondere:
- die Erfassung von Arbeitszeiten und Leistungen, auch per Spracheingabe;
- Aufmaße und Leistungsnachweise;
- die digitale Bestätigung erbrachter Leistungen durch Auftraggeber;
- die Erstellung, Verwaltung und den Versand von Rechnungen;
- die Verwaltung von Projekten, Dokumenten und Fotos;
- Funktionen auf Grundlage künstlicher Intelligenz, etwa das Auslesen von Dokumenten, die Umwandlung von Sprache in Text und Übersetzungen.
(2) Der jeweils geschuldete Funktionsumfang ergibt sich aus der bei Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs. Der Anbieter entwickelt WERQIA laufend weiter und darf Funktionen ändern, ergänzen oder ersetzen, soweit dadurch die vertraglich vereinbarten wesentlichen Funktionen nicht unzumutbar eingeschränkt werden.
(3) WERQIA ist ein Werkzeug zur Dokumentation und Abrechnung. Der Anbieter erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Buchhaltungsberatung. Für den Inhalt, die Richtigkeit und die steuer- und handelsrechtliche Ordnungsmäßigkeit der mit WERQIA erstellten Rechnungen, Nachweise und sonstigen Dokumente sowie für die Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten ist allein der Kunde verantwortlich.
(4) Ergebnisse von KI-Funktionen werden automatisiert erzeugt und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Der Kunde prüft sie vor ihrer Verwendung, insbesondere vor dem Versand von Rechnungen oder Nachweisen an Dritte.
§ 3 Registrierung, Vertragsschluss und Testphase
(1) Die Nutzung setzt eine Registrierung voraus. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu seinem Unternehmen und zu den handelnden Personen zu machen und diese aktuell zu halten.
(2) Mit Abschluss der Registrierung kommt ein Vertrag über eine kostenlose Testphase zustande. Die Testphase dauert 10 Tage und umfasst bis zu 5 aktive Projekte. Sie endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, und ist für den Kunden mit keinen Kosten verbunden.
(3) Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde in WERQIA einen Tarif und eine Abrechnungsperiode auswählt und den Bestellvorgang mit der Zahlungsanweisung abschließt.
(4) Nach Ende der Testphase oder eines kostenpflichtigen Vertrags kann der Kunde auf die bis dahin erfassten Daten weiterhin lesend zugreifen; neue Einträge, Änderungen und neue Rechnungen sind nicht mehr möglich, bis ein Tarif gebucht wird. Ein Anspruch auf eine bestimmte Dauer dieses Lesezugriffs besteht nicht; § 9 Abs. 3 bleibt unberührt.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die Preise, die bei Abschluss der Bestellung in WERQIA angezeigt werden. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung ist für die gewählte Abrechnungsperiode (monatlich, vierteljährlich oder jährlich) jeweils im Voraus fällig. Die Zahlung wird über den Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt; es gelten ergänzend dessen Bedingungen.
(3) Schlägt eine Zahlung fehl oder gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, darf der Anbieter den Zugang nach vorheriger Mitteilung in Textform auf den Lesezugriff nach § 3 Abs. 4 beschränken, bis die offenen Beträge beglichen sind. Weitergehende Rechte des Anbieters bleiben unberührt.
(4) Der Anbieter darf die Preise für künftige Abrechnungsperioden mit einer Ankündigung von mindestens sechs Wochen in Textform anpassen. Ist der Kunde mit der Anpassung nicht einverstanden, kann er den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Preise kündigen; darauf weist der Anbieter in der Ankündigung hin.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
(1) Ein kostenpflichtiger Vertrag läuft für die gewählte Abrechnungsperiode und verlängert sich jeweils um eine weitere Periode gleicher Länge, wenn er nicht bis zum Ende der laufenden Periode gekündigt wird.
(2) Der Kunde kann jederzeit zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündigen, insbesondere über die Abonnementverwaltung in WERQIA. Bereits gezahlte Beträge für die laufende Periode werden nicht anteilig erstattet.
(3) Der Anbieter kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende einer Abrechnungsperiode kündigen.
(4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit mehr als einer Periodenvergütung in Verzug ist oder WERQIA in erheblichem Maße entgegen § 7 nutzt.
(5) Kündigungen bedürfen der Textform; die Kündigung über die Abonnementverwaltung in WERQIA genügt.
§ 6 Verfügbarkeit und Wartung
(1) Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit von WERQIA. Eine bestimmte Verfügbarkeit ist nicht geschuldet, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(2) Vorübergehende Einschränkungen durch Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Störungen bei Dritten (insbesondere Hosting-, Telekommunikations- und Zahlungsdienstleistern) oder höhere Gewalt stellen keine Pflichtverletzung dar. Planbare Wartungen führt der Anbieter nach Möglichkeit außerhalb üblicher Arbeitszeiten durch.
(3) Für den Internetzugang, die verwendeten Endgeräte und deren Betriebssysteme ist der Kunde selbst verantwortlich.
§ 7 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und schützt sie vor dem Zugriff Dritter. Er ist für alle Handlungen verantwortlich, die über die Benutzerkonten seines Unternehmens vorgenommen werden. Bei Verdacht auf Missbrauch informiert er den Anbieter unverzüglich.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm eingegebenen und hochgeladenen Inhalte nicht gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen und dass er zur Verarbeitung der darin enthaltenen personenbezogenen Daten berechtigt ist, insbesondere der Daten seiner Beschäftigten, Subunternehmer und Auftraggeber.
(3) Der Kunde darf WERQIA nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere keine Schadsoftware einbringen, keine Sicherheitsmechanismen umgehen, die Systeme nicht übermäßig automatisiert abfragen und den Zugang nicht Dritten außerhalb seines Unternehmens überlassen, soweit dies nicht in WERQIA vorgesehen ist (etwa Bestätigungslinks für Auftraggeber).
§ 8 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, WERQIA im Rahmen dieser AGB für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen.
(2) Alle Rechte an der Software, ihrer Gestaltung und ihren Inhalten verbleiben beim Anbieter. Die vom Kunden eingegebenen Daten und erstellten Dokumente stehen dem Kunden zu.
§ 9 Daten des Kunden und Datenschutz
(1) Soweit der Anbieter im Rahmen von WERQIA personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, geschieht dies als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO. Die Parteien schließen hierzu eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, die der Anbieter dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung stellt und die Bestandteil des Vertrags ist.
(2) Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung des Anbieters.
(3) Der Kunde kann die in WERQIA erstellten Rechnungen und Dokumente bis zum Vertragsende herunterladen. Nach Vertragsende werden die Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Für die Erfüllung eigener Aufbewahrungspflichten sorgt der Kunde selbst.
(4) Der Anbieter sichert die Daten regelmäßig nach dem Stand der Technik.
§ 10 Mängel
(1) Der Anbieter beseitigt Mängel der Software innerhalb angemessener Frist, nachdem sie ihm vom Kunden mit einer nachvollziehbaren Beschreibung gemeldet wurden, etwa an support@werqia.com.
(2) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
§ 11 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlte Vergütung. Während der kostenlosen Testphase haftet der Anbieter für leichte Fahrlässigkeit nicht.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Anbieter zur Wiederherstellung angefallen wäre.
(5) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 12 Änderungen dieser AGB
(1) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist, etwa wegen geänderter Rechtslage oder neuer Funktionen, und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zum Nachteil des Kunden verschoben wird.
(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die Änderungen als angenommen. Auf das Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Inkrafttreten der Änderung kündigen.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Düsseldorf, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser AGB. Übersetzungen dienen nur der Information.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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